Immer mehr Elektrofahrzeuge sind auf den Straßen in Dorsten unterwegs. Schon Ende Januar 2018 ließ Ralf Honsel auf dem Kundenparkplatz an der Fürst-Leopold-Allee 60 an seinem neuen Edeka-Standort in Hervest eine Ladestation errichten. Hier hatten Kunden die Möglichkeit kostenlos ihr Elektroauto zu Laden. Die Säule ließ sich mit einer Karte aktivieren, die an der Info gegen Personalausweis als Pfand ausgeliehen werden konnte. Das Laden war nur während des Einkaufs in den Öffnungszeiten erlaubt. Die Säule verfügte über zwei Typ-2 Dosen mit 11 kW. Auf das Dach des 2018 errichteten Gebäudes auf dem ehemaligen Zechengelände von Fürst Leopold kamen 646 Solarmodule für eine Photovoltaik-Anlage. Mit den bei Sonnenschein erzeugten über 200 kWp wird ein Teil des eigenen Energiebedarfs abgedeckt.
Nun hat die Ladesäule nach fünf Jahren ausgedient und wird durch eine modernere ersetzt. Die Ladestation Cito von Compleo verfügt über eine Typ-2 Steckdose mit 22 kW und zwei Kabel mit CHAdeMO- und CCS-Stecker zum Schnellladen mit 50 kW.
Künftig werden Kunden ihre Entscheidung wo sie einkaufen auch davon abhängig machen, ob eine Ladestation vorhanden ist oder eben nicht. Denn wenn man das Auto einfach auf dem Parkplatz während des Einkaufs laden kann, entfällt der zusätzliche Tankstopp. Der Vorteil für die Märkte: Neben einer stärkeren Kundenbindung erhöhen Ladeangebote auch die Verweildauer in den Geschäften und damit mehr Umsatz an der Kasse. Die Kunden nutzen auch das im Markt integrierte Café. Das Lockangebot „Gratisladen“ ziehen aber immer mehr Unternehmen in Anbetracht der boomenden E-Mobilität zurück.
Schneeweißchen & Rosenrot
Auch Schneeweißchen & Rosenrot, ein Fachhändler für Weine, Spirituosen, Feinkost, Spezialitäten in Dorsten-Östrich, möchte durch die Bereitstellung einer Lademöglichkeit neue Kunden gewinnen. Das Elektro-Fahrzeug kann vor dem Geschäft in der Hardtstraße 47 an zwei Wallboxen mit 22 kW Ladeleistung geladen werden. Diese AC Ladestationen kosten nur einen Bruchteil von DC-Schnellladestationen. Zudem benötigen Schnellladestationen aufgrund ihrer hohen Leistung einen entsprechend dimensionierten Stromanschluss. Niedrigere Kosten für Aufbau, Betrieb, Wartung und die bessere Nutzung von eigenerzeugtem Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage sind die Vorteile für diese Wallboxen. Für den Kunden ist der AC-Ladepunkt auch günstiger.
Wird der Strom vom Ladenbesitzer an den Kunden an seinem öffentlichen Ladepunkt verkauft, kann er damit am THG-Quotenhandel teilnehmen. Dazu verkauft er die mit der Abgabe von Ladestrom erreichte CO2-Einsparung über eine Vermittlerplattform an quotenverpflichtete Unternehmen. Für jede verkaufte Kilowattstunde Strom erhält er bis zu 0,15 Euro.
Der finnische Ladeinfrastruktur-Dienstleister Virta hilft ihm dabei beim Aufbau und kümmert sich um die gesamte Wertschöpfungskette. So kann er nebenher ohne großen Aufwand eine öffentliche Ladestation als Zusatzgeschäft betreiben. Er erhält Einkünfte aus dem reinen Laden, die THG-Prämie und staatliche Förderungen. Investitionen in eine Ladestation amortisieren sich somit im Schnitt in etwa 5 Jahren. Dazu kommen die Zusatzeinnahmen durch Ladegäste.
Vorschriften für Neubauten
Ladesäulen oder Wallboxen für Supermärkte und Einzelhandel bringen unbestritten Vorteile. Dazu kommt aber, dass die Installation von Ladepunkten für Elektroautos auf größeren Kundenparkplätzen mittlerweile sogar verpflichtend ist.
Seit dem 25. März 2021 gilt das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität, kurz GEIG. Dieses Gesetz soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität an Gebäuden beschleunigen.
Supermärkte und Einzelhandel sind meist sogenannte Nichtwohngebäude. Das sind Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient. Bei einem Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ist jeder dritte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten. Zudem muss zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen muss ab 1. Januar 2025 mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ausgenommen sind Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und vorwiegend selbst genutzt werden.
Fördermittel vom Staat
Für den Aufbau von Ladesäulen auf Kundenparkplätzen kann man Fördermittel vom Staat erhalten. Hierfür gibt es das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Staat fördert bis zu 80 % der Investitionskosten. Dazu muss beispielsweise die Ladeinfrastruktur an mindestens sechs Tagen der Woche für zwölf Stunden öffentlich zugänglich sein.
Zusätzlich gibt es das neu aufgelegte Förderprogramm für „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“, bei dem 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden Normalladepunkte bis 22 kW sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW. Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland.