Wallboxen für zu Hause
Idealerweise werden Elektroautos in der eigenen Garage oder dem Carport aufgeladen. Dort steht das Auto meist viele Stunden, sodass auch längere Ladezeiten kein Problem sind. Das Auto befindet sich zudem in einem geschützten privaten Raum. Der Nutzer kann selbst bestimmen, von welchem Anbieter er seinen (grünen) Strom bezieht. Damit kostet das Laden zu Hause genauso viel wie der normale Haushaltsstrom – es gibt zudem auch Stromtarife mit günstigerem Autostrom. Hier empfiehlt es sich, die Angebote der Stromversorger zu vergleichen. Eine Haushaltsteckdose ist für das regelmäßige Aufladen von Elektroautos nicht zu empfehlen. Nur wenn die Leitung fachgerecht installiert wurde und nachweislich den Anforderungen der E-Mobilität entspricht, kann an einer Haushaltssteckdose mit reduziertem Strom geladen werden. Maximale Sicherheit bietet eine Wallbox (Wandladestation). Sie bieten eine höhere Ladeleistung, statt 2,3 kW – wie bei der Haushaltssteckdose – sind bis zu 22 kW möglich. Eine Ladeeinrichtung muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, genehmigungspflichtig sind nur Wallboxen mit über 11 kW Ladeleistung. Die Installation der Wallbox muss stets ein Fachbetrieb übernehmen. Der Elektroinstallateur haftet dann auch für den fachgerechten Einbau und führt die Anmeldung der Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber durch. In Nordrhein-Westfalen gibt es das Förderprogramm progres.nrw-Emissionsarme Mobilität (EMOB). Unternehmen, die öffentliche Ladepunkte einrichten, bekommen bis zu 6000 Euro. Zu den Voraussetzungen für die Förderung zählen der Einbau durch einen Fachbetrieb und ein Ökostrom-Vertrag. Maximal 50 Prozent der Kosten werden erstattet. Anträge auf Ladeinfrastruktur von Privatpersonen können leider seit dem 01.12.2020 nicht mehr angenommen werden. Wer sich eine private Ladestation anschaffte, bekam bis zu 2500 Euro. Im Jahr 2020 sind mehr als 36.000 Förderanträge für Ladesäulen und Wallboxen eingegangen. Das Förderbudget für die Zielgruppe der privaten Antragsteller war damit ausgeschöpft. Die Landesförderung wurde durch das von der Bundesregierung im November gestartete Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ abgelöst.
Seit November fördert das Bundesverkehrsministerium (BMVI) über das Programm 440 der KfW für private Antragsteller, Mieter und Vermieter den Kauf und die Installation privater Ladesäulen und Wandladestationen. Die Förderung ist Teil des „Masterplans Ladeinfrastruktur“. Pro Ladepunkt gibt es pauschal 900 Euro, eine Ladestation bekommt man im Handel ab 500 Euro aufwärts. Den Zuschuss vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über deren Online-Portal muss auch die Antragstellung erfolgen.
Die Nachfrage nach der Förderung ist groß: Am 24. November 2020, dem ersten Tag der Antragstellung, war das KfW-Zuschussportal vorübergehend nicht erreichbar. Das System hatte dem Ansturm der Antragsteller nicht standgehalten, rund 16.000 Anträge gingen innerhalb von 24 Stunden bei der KfW ein. Insgesamt stellte das BMVI für die Förderung damals 200 Millionen Euro zur Verfügung. Nun hat das Bundesverkehrsministerium das Fördervolumen für private Wallboxen zum vierten Mal aufgestockt. Mit der erneuten Erhöhung umfasst das Budget nun 800 Millionen Euro. Der Grund ist das nach wie vor hohe Antrags-Aufkommen. Laut Verkehrsminister Andreas Scheuer haben über 620.000 Personen Anträge für den Ladesäulen-Zuschuss gestellt. Werden alle Anträge bewilligt, sind bei 900 Euro Förderung pro Ladepunkt also schon 558 Millionen Euro vergeben. Mit dem Gesamtbudget von 800 Millionen Euro können 888.888 Ladepunkte gefördert werden. Im Oktober 2021 waren die Fördermittel erschöpft. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Checkliste Ladesäulen-Förderung
• Beträgt pro Ladepunkt pauschal 900 Euro
• Die Kosten für Kauf und Installation der Ladesäule müssen mindestens 900 Euro betragen, damit die Förderung ausgezahlt wird
• Geförderte Ladepunkte dürfen nicht öffentlich zugänglich sein
• Geförderte Ladepunkte müssen genau 11 kW Ladeleistung haben und über intelligente Steuerung verfügen
• Geförderte Ladepunkte dürfen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden
• Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor die Ladesäule bestellt wird
• Sowohl Wohnungseigentümer als auch (Ver-)Mieter können den Antrag stellen
Weitere Informationen und Antragstellung: Kreditanstalt für Wiederaufbau