Umweltbonus
Im Juni 2020 beschloss die Bundesregierung, die Kaufprämie für Elektroautos anzuheben. Der maximale Förderbetrag liegt seitdem bei 9.000 Euro, davon kommen 3.000 € Umweltbonus und 3.000 Euro Innovationsprämie vom Bund und 3000 Euro vom Fahrzeughersteller. Den Höchstsatz gibt es für reine Elektroautos bis zu einem Listenpreis von 40.000 Euro. Da Renault sogar 4.000 Euro Herstellerbonus zahlt, profitiert man damit von einem Fördersatz von 10.000 Euro.
Die Neuzulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamts zeigen deutlich, dass die Nachfrage nach Elektroautos seit Inkrafttreten der erhöhten Prämie im Juli stark angestiegen ist: Wurden im Juni 2020 noch 8.119 rein batterieelektrische Pkw neu zugelassen, waren es im Dezember 43.671. Insgesamt wurden 2020 194.163 reine E-Autos neu zugelassen, das ist ein Plus von 207 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die Förderanträge bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Antragstellung läuft komplett online ab. Neue Autobesitzer müssen allerdings in Vorkasse gehen, denn den Antrag kann erst stellen, wer bereits alle Kaufverträge zusammen hat. Auch kann die Antragsbewilligung aufgrund der Flut an Anträgen einige Zeit dauern. Allein im Juli 2020 gingen rund 20.000 Anträge beim BAFA ein. Zur Zeit dauerte es drei Monate, bis der Antrag bewilligt wird und das Geld auf dem Konto landet.
Checkliste E-Auto-Prämie
• Gilt für reine Elektroautos und Plug-ln-Hybride
• Gilt für neue Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 03. Juni 2020
• Gilt für junge Gebrauchtwagen mit einer Erstzulassung ab dem 04. November 2019 und einer Zweitzulassung ab 03. Juni 2020
• Kann auch rückwirkend beantragt werden
• Der Umweltbonus gilt noch bis zum 31. Dezember 2025
• Die Innovationsprämie gilt noch bis zum 31. Dezember 2025
• Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Kaufpreis des Autos und der Antriebsart
• Für geleaste Fahrzeuge gibt es den vollen Fördersatz erst ab einer Vertragslaufzeit von mehr als 23 Monaten. Kürzere Leasingverträge werden anteilig gefördert
Weitere Informationen und Antragstellung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Wichtiger Hinweis zum Förderprogramm des Bundes
Die genannten Fördersätze gelten nur noch bis zum 31.12.2022. Danach ändern sich diese:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220726-habeck-umweltbonus-wird-ab-januar-2023.html