300 Millionen Euro für das Laden vor Ort

Mit dem neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Aufbau von Ladestationen ankurbeln.
Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende des Jahres stellen. Besonders von der Pandemie betroffene kleine und mittelständische Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes würden so die Möglichkeit erhalten, „einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern“. Auch kommunale Unternehmen, z. B. Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und zum Ladeinfrastrukturaufbau beitragen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im „Windhundverfahren“ bewilligt.

„Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ,vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“

Bundesminister Andreas Scheuer

Die Förderung im Detail:

  • Förderfähig sind nur kleine und mittlere Unternehmen (auch kommunale Unternehmen) und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
  • Gefördert wird:
    • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,
    • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,
    • der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,
    • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.

Für den Sommer ist noch ein Förderprogramm mit 350 Millionen Euro für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte geplant.
Quelle: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2021/031-scheuer-ladeinfrastruktur-vor-ort.html