Ladepunkte-Förderung
Wer ein E-Auto besitzt, muss es auch laden können. Seit November fördert das Bundesverkehrsministerium (BMVI) darum den Kauf und die Installation privater Ladesäulen und Wandladestationen. Die Förderung ist Teil des „Masterplans Ladeinfrastruktur“. Pro Ladepunkt gibt es pauschal 900 Euro, eine Ladestation bekommt man im Handel ab 500 Euro aufwärts. Den Zuschuss vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über deren Online-Portal muss auch die Antragstellung erfolgen.
Die Nachfrage nach der Förderung ist groß: Am 24. November 2020, dem ersten Tag der Antragstellung, war das KfW-Zuschussportal vorübergehend nicht erreichbar. Das System hatte dem Ansturm der Antragsteller nicht standgehalten, rund 16.000 Anträge gingen innerhalb von 24 Stunden bei der KfW ein. Bis Mitte Januar hatten über 155.000 Personen Anträge für den Ladesäulen-Zuschuss gestellt. Insgesamt stellt das BMVI für die Förderung 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Checkliste Ladesäulen-Förderung
• Beträgt pro Ladepunkt pauschal 900 Euro
• Die Kosten für Kauf und Installation der Ladesäule müssen mindestens 900 Euro betragen, damit die Förderung ausgezahlt wird
• Geförderte Ladepunkte dürfen nicht öffentlich zugänglich sein
• Geförderte Ladepunkte müssen genau 11 kW Ladeleistung haben und über intelligente Steuerung verfügen
• Geförderte Ladepunkte dürfen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden
• Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor die Ladesäule bestellt wird
• Sowohl Wohnungseigentümer als auch (Ver-)Mieter können den Antrag stellen
Weitere Informationen und Antragstellung: Kreditanstalt für Wiederaufbau